Barrierefreie Website

 


Grundsätzlich gilt seit 2002 ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, in dem festlegt wird, dass beispielsweise öffentliche Behörden auch einen barrierefreien Zugang zu Informationen (z.B. auch zu Webseiten) anbieten müssen.


Wozu Behörden per Gesetz erst veranlasst werden müssen, machen wir freiwillig, da es uns ein persönliches Anliegen ist.

Daher stellen wir unseren LandTours-Internetauftritt auch gerne als sogenannte "Barrierefreie Website" zur Verfügung, die für eine Verwendung von Lesehilfen optimiert wurde.


Barrierefreie Websites sind u.a. ohne Tabellen aufgebaut, da diese ein Hindernis für die u. U. notwendigen Lesehilfen darstellen.